Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 11 ZWG

3 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
3
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 11 ZWG

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  1. BGer 1C_373/202418.02.2025 · AbgewiesenAltrechtliche Wohnungen nach Art. 10 ZWG dürfen gemäss Art. 11 Abs. 1 und 2 ZWG im Rahmen der vorbestehenden Hauptnutzfläche umgebaut und anschliessend als Zweitwohnungen genutzt werden, sofern keine kantonalen oder kommunalen Nutzungsbeschränkungen bestehen. Eine Gesetzeslücke liegt nicht vor, da der Bundesgesetzgeber die Umnutzung…
  2. BGer 1C_690/202112.09.2023 · GutgeheissenDie gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV erfordert eine vollständige Interessenabwägung, die im vorliegenden Fall unterlassen wurde. Die bloße Einhaltung der 10%-Grenze für die Verminderung der Durchflusskapazität genügt nicht.
  3. BGer 1C_265/201725.06.2018 · AbgewiesenEine Baubewilligung für den Wiederaufbau eines Mehrfamilienhauses in einer Gemeinde mit Zweitwohnungsanteil über 20 % ist auch ohne explizite Feststellungen zur Nutzungsart der neuen Wohnungen gültig, wenn es sich um altrechtliche Wohnungen handelt und der Rahmen der vorbestandenen Hauptnutzfläche gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG eingehalten…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.