Entscheid vom 23.03.2018 · Kanton ZH

BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-i-nrn--0029-0031-2018-vom-23--maerz-2018

Gutgeheissen

Die Festsetzung kantonaler Gestaltungspläne für das Universitätsspital Zürich (USZ) Kernareal Ost, Wässerwies und Schmelzbergareal ist gutzuheissen, wenn die Vorinstanz keine ausreichende Interessenabwägung durchgeführt hat und das rechtliche Gehör der betroffenen Grundeigentümer verletzt wurde.

BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-i-nrn--0029-0031-2018-vom-23--maerz-2018 vom 23.03.2018 (Gutgeheissen)

Angerufene Bestimmungen

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Entscheide zur selben Frage

  1. VGer ZH VB.2026.0036520.08.2026 · AbgewiesenVerfahrensfehler in der Gemeindeversammlung können nur gerügt werden, wenn sie bereits anlässlich der Versammlung beanstandet wurden; wer dies unterlässt, verwirkt das Beschwerderecht.
  2. BGer 1C_317/202511.08.2026 · AbgewiesenDie Flächen für Wellness, Fitness, Sauna, Pool und Spielzimmer in einem Wohngebäude sind als surface utile principale (SUP) im Sinne von Art. 11 Abs. 2 LRS zu qualifizieren und unterliegen damit der 30%-Erweiterungsbegrenzung für Altbauten.
  3. BGer 1C_260/202531.07.2026 · AbgewiesenDie Rückzonung unüberbauter, peripher gelegener Grundstücke in einer überdimensionierten Bauzone ist raumplanerisch zweckmässig und verhältnismässig, wenn sie der Umsetzung von Art. 15 Abs. 2 RPG dient und keine Baulücke schafft.
  4. BGer 1C_301/202530.07.2026 · AbgewiesenDie Rückzonung eines Grundstückteils zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG ist bundesrechtskonform, wenn die Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit aufgrund kantonaler Kriterien und örtlicher Gegebenheiten Gesamtbetrachtend bejaht wird.
  5. VGer ZH VB.2025.0084730.07.2026 · AbgewiesenDie Abstimmungserläuterungen des Gemeinderats zur Teilrevision eines privaten Gestaltungsplans sind sachlich, wenn sie die Ausnützungsberechnung nachvollziehbar darlegen, einen zulässigen Vergleich mit der Arealüberbauung ziehen und die Stimmberechtigten nicht über das Ausmass der Ausnützungssteigerung täuschen.
  6. BGer 1C_322/202521.07.2026 · AbgewiesenDie Annullierung einer Baubewilligung wegen Unvereinbarkeit mit einer nachträglich beschlossenen Reservationszone ist verhältnismässig, wenn die Realisierung des Projekts die Planungsfreiheit der Behörde für eine notwendige Überdimensionierungsanpassung der Bauzone beeinträchtigen würde. Eine Interessenabwägung ist erforderlich, wenn…

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.