Entscheid vom 08.05.2024 · Kanton ZH

BRG ZH BRK: auszug-brge-iii-nrn--0060-0061-2024-vom-8--mai-2024

Abgewiesen

Ein Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG ist nicht verletzt, wenn kommunale Baubewilligung und kantonale Gesamtverfügung (strassenpolizeiliche, lärm- und gewässerschutzrechtliche Bewilligung) für eine Wohnüberbauung aufeinander abgestimmt sind und Nachbarschaft keinen materiellen Mangel nachweisen kann.

BRG ZH BRK: auszug-brge-iii-nrn--0060-0061-2024-vom-8--mai-2024 vom 08.05.2024 (Abgewiesen)

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.