Bestimmung · 15 Entscheide

LSV

15 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
15
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu LSV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BRG ZH BRK: auszug-brge-iii-nrn--0060-0061-2024-vom-8--mai-202408.05.2024 · AbgewiesenEin Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG ist nicht verletzt, wenn kommunale Baubewilligung und kantonale Gesamtverfügung (strassenpolizeiliche, lärm- und gewässerschutzrechtliche Bewilligung) für eine Wohnüberbauung aufeinander abgestimmt sind und Nachbarschaft keinen materiellen Mangel nachweisen kann.
  2. BRG ZH BRGE III Nr. 0141/202224.08.2022 · Teilweise gutgeheissenEine Projektfestsetzung für Lärmsanierung ist teilweise aufzuheben und zur weiteren Untersuchung zurückzuweisen, wenn die Baudirektion Erleichterungen nach Art. 14 LSV gewährt hat, ohne den Sachverhalt ausreichend zu ermitteln, und die Kantonspolizei eine Temporeduktion ohne hinreichende Grundlage abgewiesen hat.
  3. BRG ZH BRGE III Nr. 0134/202217.08.2022 · RückweisungEine Baubewilligung für ein Einkaufszentrum mit aufgesetzten Wohnnutzungen ist zur Neubeurteilung zurückzuweisen, wenn der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zur lenkungswirksamen Parkgebühr keine substanzielle Begründung enthält und sich lediglich pauschal auf ältere Bundesgerichtsurteile stützt.
  4. BRG ZH BRK: auszug-brge-ii-nr--0265-0271-2021-vom-9--november-2021-laermsanierung-gemeindestrassen09.11.2021 · RückweisungDie Lärmsanierung von Gemeindestrassen wird nach dem StrG als Strassenprojekt beurteilt; das BRGE ist zuständig gemäss § 329 PBG, und bei nicht abschliessend geklärter Sachverhaltslage ist die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
  5. VGer ZH VB.2021.0016227.10.2021 · GutgeheissenEine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 22 USG ist ausgeschlossen, wenn die Immissionsgrenzwerte wesentlich überschritten werden; wesentlich ist eine Überschreitung tendenziell, wenn die Lärmwerte näher beim Alarmwert als beim Immissionsgrenzwert liegen. Bei IGW-Überschreitungen bis 7 dB(A) handelt es sich stets um…
  6. VGer ZH VB.2021.0016427.10.2021 · GutgeheissenBei offensichtlich wesentlicher Überschreitung der Immissionsgrenzwerte gemäss Art. 22 USG kommt eine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nicht in Betracht; der Sinn und Zweck von Art. 22 USG (Schutz vor übermässigem Lärm, Druck auf Lärmverursacher) würde sonst ausgehöhlt.
  7. BRG ZH BRGE III Nr. 0099/201924.07.2019 · AbgewiesenBei der Festsetzung eines Strassenprojekts durch den Stadtrat sind die lärmschutzrechtlichen Anforderungen der LSV zu beachten; Rekurrenten, die durch das Projekt betroffen sind, haben Anspruch auf korrekte Ermittlung der Lärmimmissionen und allfällige Schallschutzmassnahmen.
  8. BRG ZH BRK: brge-i-nr--0061-0063-2019-vom-10--mai-2019-110.05.2019 · AbgewiesenLärmschutzmassnahmen für einen Ersatzneubau einer Wohnüberbauung sind ausreichend, wenn sie in den Dispositiv-Ziffern des Bauentscheids konkret verankert sind und inhaltlich dem Fachbericht der Lärmschutz-Fachstelle entsprechen; eine weitergehende Entfernung des Baukörpers von der Strasse ist nicht verlangt, wenn die Hanglage und das…
  9. BRG ZH BRGE II Nr. 0055/201916.04.2019 · AbgewiesenEin Strassenbauprojekt mit begleitenden Schallschutzmassnahmen ist rechtmässig, wenn die Lärmschutzmassnahmen ausreichen, die Immissionsgrenzwerte einzuhalten; eine weitergehende Entfernung des Baukörpers von der Strasse oder zusätzliche bauliche Massnahmen können nicht verlangt werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen eingehalten…
  10. BRG ZH BRGE I Nr. 0011/201908.02.2019 · Teilweise gutgeheissenEine Baubewilligung für eine Skateranlage in einem Wohngebiet ist teilweise zu ergänzen, wenn die Betriebszeiten ohne hinreichende Begründung nicht eingeschränkt werden; die Beschränkung der Betriebszeiten ist im Hinblick auf die Lärmschutzinteressen der Nachbarschaft zu beurteilen und anzupassen.
  11. BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iv-nrn--0208-2009-vom-20--dezember-201820.12.2018 · Teilweise gutgeheissenEine Baubewilligung für einen freistehenden Kirchturm mit verglasten Glockenstube ist in teilweiser Gutheissung der Rekurse dahingehend abzuändern, dass auf das morgendliche Glockengeläut an Montag bis Freitag verzichtet wird und weitere Nebenbestimmungen zur Lärmreduktion (Dispositiv-Ziffern 1.1-1.3, 2 und 6) ergänzt werden.
  12. BRG ZH BRGE III Nr. 0088/201707.06.2017 · RückweisungBei der Festsetzung eines Strassenlärm-Sanierungsprogramms ist die angenommene Lärmreduktion auf tatsächlich gefahrene Geschwindigkeiten abzustellen; es ist rechtsstaatlich unhaltbar, mit Überschreitungen der angeordneten Höchstgeschwindigkeit zu rechnen, da angeordnete Geschwindigkeitsreduktionen grundsätzlich durchzusetzen sind.
  13. BRG ZH BRGE IV Nr. 0015/201702.02.2017 · RückweisungBei der Baubewilligung für eine Skateanlage sind die lärmrechtlichen Anforderungen für Sportlärm (LSV) zu beachten; eine Baubewilligung, die nicht alle geplanten Anlageteile vollständig beurteilt, ist aufzuheben und zur umfassenden Würdigung zurückzuweisen.
  14. BGer 1C_507/201518.05.2016 · AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Vorhabens aus, da die Immissionsgrenzwerte eingehalten wurden und keine akzessorische Anfechtung des Gestaltungsplans zulässig war. Die Parteientschädigung basierte auf kantonaler Praxis und war bundesrechtskonform.
  15. VGer ZH VB.2016.0005212.05.2016 · AbgewiesenNächtliches Kirchengeläut von über 40-45 dB kann nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen als unzulässige Lärmimmission gelten; die widerstreitenden Interessen (Nachtruhe vs. Tradition/Zeitansage) sind abzuwägen, wobei stündliche Glockenschläge die Tradition wahren, ohne das Ruhebedürfnis übermässig zu beeinträchtigen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.