Entscheid vom 18.08.2022 · Kanton ZH

BRG ZH BRGE IV Nr. 0131/2022

Abgewiesen

Die Baubewilligung für eine Mobilfunk-Antennenanlage ist zu bestätigen, wenn das Standortdatenblatt ordnungsgemäss erstellt wurde und die Rügen betreffend Verkehrssicherheit der Zufahrt sowie elektromagnetische Strahlung unbegründet sind.

BRG ZH BRGE IV Nr. 0131/2022 vom 18.08.2022 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

Angerufene Bestimmungen

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.