Entscheid vom 16.03.2017 · Kanton ZH

BRG ZH BRGE IV Nr. 0030/2017

Rückweisung

Eine raumplanungsrechtliche Bewilligung für den Ersatz einer Windkraftanlage in der Landwirtschaftszone ist aufzuheben und zurückzuweisen, wenn die lärmschutzrechtliche Abklärung unvollständig ist; die Baudirektion hat unter Einbezug der kantonalen Fachstelle Lärmschutz und unter Prüfung des Vorsorgeprinzips (Art. 11 USG) eine…

BRG ZH BRGE IV Nr. 0030/2017 vom 16.03.2017 (Rückweisung)
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  6. VGer ZH VB.2023.0052809.07.2026 · GutgeheissenEin Strassenprojekt, das eine wesentliche Änderung einer bestehenden Anlage nach Art. 8 Abs. 3 LSV darstellt, löst eine Pflicht zur lärmrechtlichen Nachsanierung aus; eine Koordination mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, die präjudizierend wirkt, ist zwingend erforderlich.

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.