Entscheide zu Art. 11 USG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_134/2024Die Bewilligung von Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen nach dem Worst-Case-Szenario (maximaler Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung) ist bundesrechtskonform, da die Strahlung nicht unterschätzt wird. Die Anwendung eines Korrekturfaktors ist nicht Gegenstand des Verfahrens, wenn das Baugesuch keine solche…
- BGer 1C_286/2023Die Verlegung eines Technikschranks einer Mobilfunkanlage vom Dach ins Gebäudeinnere kann als untergeordneter Mangel durch eine Nebenbestimmung behoben werden, ohne den Grundsatz der Einheit des Bauentscheids zu verletzen. Die rechnerische Prognose der Strahlenbelastung muss Reflexionen nur berücksichtigen, wenn dies technisch mit…
- BGer 1C_496/2022Die Baubewilligung für zwei Mehrfamilienhäuser in der Bauzone ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden, da das Koordinationsgebot (Art. 25a RPG) eingehalten und das Vorsorgeprinzip (Art. 11 USG) nicht verletzt wurde. Ein Augenschein zur Dachgestaltung war nicht erforderlich.
- BGer 1C_24/2023Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform und genügen dem Vorsorgeprinzip. Die Anwendung eines Korrekturfaktors KAA bei adaptiven Mobilfunkanlagen bedarf einer Baubewilligung gemäss Art. 22 Abs. 1 RPG.
- BGer 1C_176/2022Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Das 'worst case-Szenario' für die Bewilligung adaptiver Mobilfunkanlagen dient dem Strahlenschutz und ist rechtmässig. Die QS-Systeme und Messmethoden für 5G-Anlagen sind tauglich.
- BGer 1C_99/2023Die Umweltverträglichkeitsprüfung muss bei räumlich, zeitlich und funktional eng verknüpften Teilprojekten (hier: WOV und Halbanschluss Altdorf) gesamthaft erfolgen; eine isolierte Betrachtung genügt nicht. Die Gesamtanlage ist lärmschutzrechtlich als neue Anlage zu qualifizieren, was die Einhaltung der Planungswerte erfordert.
- BGer 1C_506/2023Die Anwendung eines Korrekturfaktors auf bestehende adaptive Mobilfunkanlagen, die bisher nach dem Worst-Case-Szenario bewilligt wurden, begründet regelmässig ein öffentliches und nachbarliches Interesse an einer vorgängigen Kontrolle im Baubewilligungsverfahren nach Art. 22 Abs. 1 RPG, da sie zu kurzfristigen Leistungsspitzen führen…
- BGer 1C_198/2023Die Vorinstanz hat den Sachverhalt zur Gesamtanlage (Restaurant und Bistro inkl. Aussenwirtschaft) unvollständig ermittelt und die erforderlichen lärmrechtlichen Abklärungen unterlassen, weshalb die Sache zur Vervollständigung zurückgewiesen wird.
- BGer 1C_45/2023Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Standortwahl nach kantonalem Recht (§ 26 EG UWR/AG) auf einer sachgerechten Interessenabwägung basiert und die bundesrechtlichen Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden.
- BGer BGE 150 II 547Eine Gesamthafte Beurteilung der Umweltauswirkungen ist zwingend, wenn Teilprojekte räumlich, zeitlich und funktional als Gesamtanlage erscheinen. Fehlt diese, ist die Plangenehmigung aufzuheben und die Sache zur Nachbesserung zurückzuweisen.
- BGer 1C_196/2022Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform. Die Messmethoden für adaptive Mobilfunkanlagen nach dem METAS-Bericht sind tauglich, und die QS-Systeme gelten als grundsätzlich funktionierend.
- BGer 1C_251/2022Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohn- und Gewerbezone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden, die Zonenkonformität gegeben ist und das QS-System die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend überwacht. Eine bundesweite Gesamtplanung für Mobilfunkanlagen ist nicht Voraussetzung für die…
- BGer 1C_45/2022Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen nach dem 'worst case'-Szenario ist mit der NISV vereinbar. Die Grenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform und verletzen das Vorsorgeprinzip nicht.
- BGer 1C_532/2021Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzeskonform und verletzen das Vorsorgeprinzip nicht. Die schweizweite Überprüfung der Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) ist im Gang, und deren Tauglichkeit kann aktuell nicht in Frage gestellt werden.
- BGer 1C_446/2022Eine Baubewilligung nach Art. 22 RPG setzt die Kenntnis der konkreten, beabsichtigten Nutzung voraus, um die Erschliessung (Art. 19 RPG) und die Einhaltung der Lärmgrenzwerte (Art. 7, 8 LSV) zu prüfen. Ohne diese Kenntnis kann die Bewilligungsfähigkeit nicht beurteilt werden.
- BGer 1C_113/2022Die Interessenabwägung zwischen landwirtschaftlicher innerer Aufstockung und Immissionsschutz fällt zugunsten des Immissionsschutzes aus, wenn der halbe Mindestabstand zu Wohnhäusern nicht eingehalten wird und übermässige Geruchsimmissionen zu erwarten sind.
- BGer 1C_287/2021Eine Baubewilligung kann mit Nebenbestimmungen für untergeordnete Mängel verbunden werden, sofern diese keine wesentlichen Projektänderungen erfordern. Die Erschliessung ist rechtlich gesichert, wenn sie in der Nutzungsplanung festgelegt und ein Enteignungstitel mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erlangen ist.
- BGer 1C_87/2020Ein Bauvorhaben in der Bauzone ist umweltschutzrechtlich zulässig, wenn die Lärmimmissionen die gesetzlichen Grenzwerte einhalten und keine wesentliche Änderung der Baute ohne Sanierung vorliegt. Sekundärimmissionen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie dem Vorhaben direkt zuordenbar sind.
- BGer 1C_162/2020Sanierungserleichterungen für eine Schiessanlage nach Art. 14 LSV und Art. 17 USG sind nur zulässig, wenn überwiegende Interessen (insbesondere Landesverteidigung) die Überschreitung von Lärm-Immissionsgrenzwerten rechtfertigen. Die Interessenabwägung muss die Dauer der Überschreitung, die Entwicklung der Teilnehmerzahlen und die…
- BGer BGE 147 II 319Der Schwellenwert von 20 GWh/Jahr in Art. 9 Abs. 2 EnV für die Qualifikation eines Windparks als von nationalem Interesse verstösst nicht gegen Art. 12 Abs. 4 EnG. Bei Überschreitung der Lärmplanungswerte sind emissionsbegrenzende Massnahmen zu ergreifen; mobile Schallschutzwände an Gebäuden gelten nicht als solche Massnahmen.
- BGer 1C_465/2019Die Interessenabwägung zwischen verkehrsplanerischen Bedürfnissen und Lärm-/Luftschutz sowie Waldrecht wurde zugunsten des Strassenprojekts entschieden, da die getroffenen Massnahmen (Lärmschutz, Monitoring, Ersatzaufforstung) als bundesrechtskonform erachtet wurden.
- BGer 1C_13/2020Ein Vordach, das teilweise ausserhalb der Bauzone in den Gewässerraum ragt, kann standortgebunden sein, wenn es eine bereits bestehende, zonenkonforme Nutzung (hier: Seeterrasse eines Restaurants) schützt und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Lärmrechtliche Abklärungen sind jedoch zwingend vorzunehmen, wenn…
- BGer 1C_182/2019Die Beweislast für das Fehlen einer vollständigen Erschliessung vor Inkrafttreten des USG (1.1.1985) liegt beim Inhaber einer altrechtlichen Lärmquelle (hier: Nationalstrasse), nicht bei den betroffenen Anwohnern. Bei unklarer Sachlage bleibt die Lärmsanierungspflicht bestehen.
- BGer 1C_350/2019Die Baudirektion des Kantons Zürich hat ihre Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung bei der Lärmsanierung vernachlässigt, indem sie Emissionsbegrenzungen an der Quelle (z. B. Geschwindigkeitsreduktion, lärmarmer Belag) nicht hinreichend prüfte. Eine Rückweisung zur Nachbesserung ist erforderlich.
- BGer 1C_63/2019Eine rechtskräftige Baubewilligung für eine Wärmepumpenanlage kann bei Vorliegen neuer, wesentlicher Erkenntnisse (z. B. Lärmmessungen) und einem Dauersachverhalt (Betrieb der Anlage) nachträglich angepasst werden, insbesondere zur Überprüfung der Einhaltung der Planungswerte (Art. 36, 37a LSV).
- BGer BGE 146 II 36Die UVP-Pflicht für Flughafenanlagen erstreckt sich auf Off-Airport-Parkplätze von Drittunternehmen mit eigener Infrastruktur am Flughafen, da diese einen engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Flughafenbetrieb aufweisen. Eine Gesamtbetrachtung nach Art. 8 USG ist geboten, um emissionsbegrenzende Massnahmen nicht zu…
- BGer 1C_308/2018Die UVP-Pflicht für Flughafenanlagen erfordert eine Gesamtbetrachtung von Off-Airport-Parkplätzen, soweit diese in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Flughafen stehen (z. B. Valet-Parking mit Infrastruktur am Flughafen). Andere Off-Airport-Parkplätze sind nicht einzubeziehen.
- VGer ZH VB.2014.00140Die Standortabklärungen für den Rindermaststall waren mangelhaft, da alternative Standorte nördlich der F-Strasse ohne hinreichende Prüfung verworfen wurden, obwohl sie bezüglich Einordnung und Verbrauch von Fruchtfolgeflächen besser abschnitten.
- BGer 1C_405/2012Die Interessenabwägung zwischen verkehrsbedingten Emissionen und der Ansiedlung verkehrsintensiver Nutzungen in einer Sondernutzungszone ist bundesrechtskonform, wenn die Gemeinde durch ein Gesamtkonzept (z. B. Gestaltungsplan) gleichwertige Massnahmen zur Emissionsbegrenzung trifft, selbst wenn diese nicht strikt kantonalen…
- BGer 1C_405/2011Die Standortwahl einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist nur dann zulässig, wenn funktechnische Gründe oder eine konkrete Interessenabwägung die Standortgebundenheit belegen und keine erhebliche Zweckentfremdung von Nichtbauzonenland bewirkt wird. Wirtschaftliche Vorteile allein rechtfertigen die Ausnahmebewilligung nicht.
- BGer 1A.65/2006Die Interessenabwägung zwischen Lärmschutz (USG, LSV) und der Aufrechterhaltung der Schiessanlagen für militärische und zivile Zwecke (MG, SchV) fiel zugunsten der Sanierung mit betrieblichen und baulichen Massnahmen aus. Absolute Schranken oder unüberwindbare Konflikte lagen nicht vor, weshalb Erleichterungen für eine Liegenschaft…
- BGer 1A.240/2002Das Bundesgericht bestätigte, dass das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung einer langjährigen Tradition des Frühgeläuts um 06.00 Uhr das individuelle Ruhebedürfnis der Beschwerdeführer überwiegt, da keine Aufwachreaktionen zu erwarten sind und die Lärmimmissionen als nicht schädlich oder lästig eingestuft wurden.
- BGer 1A.62/2001Die Interessenabwägung nach Art. 24 RPG fällt zugunsten der Mobilfunkanlage aus, da die Standortgebundenheit gegeben ist, keine überwiegenden Interessen entgegenstehen und die NISV-Grenzwerte eingehalten werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.