Entscheid vom 29.01.2020 · Kanton ZH

BRG ZH BRGE III Nrn. 0014-0015/2020

Abgewiesen

Die Baubewilligung für einen Milchviehstall in der Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn die Bodenabhängigkeit der Tierhaltung durch ein plausibles Betriebskonzept nachgewiesen wird, die Standortwahl sorgfältig geprüft ist und die Einordnung in die Landschaft sowie die Einhaltung von Immissions- und Gewässerschutzvorschriften…

BRG ZH BRGE III Nrn. 0014-0015/2020 vom 29.01.2020 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.