Entscheid vom 16.03.2022 · Kanton ZH

BRG ZH BRGE III Nr. 0038/2022

Abgewiesen

Einwendungen gegen adaptive Antennen nach NISV Anhang 1 Ziff. 62 Abs. 6 (Korrekturfaktor) sind abzuweisen, wenn der Betrieb im Rahmen der zulässigen Immissionsgrenzwerte liegt und das Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

BRG ZH BRGE III Nr. 0038/2022 vom 16.03.2022 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

Angerufene Bestimmungen

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.