Bestimmung · 3 Entscheide

Anhang 1 Ziff. 62 Abs. 6 NISV

3 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
3
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu Anhang 1 Ziff. 62 Abs. 6 NISV

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  1. BRG ZH BRK: auszug-brge-nrn--0126-0127-2022-vom-18--august-2022-mfa-neuentsch18.08.2022 · AbgewiesenNach verwaltungsgerichtlicher Rückweisung zur Sachverhaltsabklärung betreffend adaptive 5G-Antennen und korrekte Standortdatenblatt-Prognosen sind die Rekurse gegen zwei Mobilfunk-Bewilligungen abzuweisen, wenn der Amtsbericht der NIS-Fachstelle die Umhüllungskonformität der Standortdatenblätter bestätigt.
  2. BRG ZH BRGE III Nr. 0038/202216.03.2022 · AbgewiesenEinwendungen gegen adaptive Antennen nach NISV Anhang 1 Ziff. 62 Abs. 6 (Korrekturfaktor) sind abzuweisen, wenn der Betrieb im Rahmen der zulässigen Immissionsgrenzwerte liegt und das Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  3. BRG ZH BRK: auszug-brge-ii-nrn--0191-0192-2020-vom-17--november-202017.11.2020 · Teilweise gutgeheissenEine Baubewilligung für eine Mobilfunk-Antennenanlage ist aufzuheben und zur Neubeurteilung zurückzuweisen, wenn der Perimeter einer benachbarten, vorbestehenden Antennengruppe sich mit dem Perimeter des Bauvorhabens überschneidet und die betroffene Anlage im Standortdatenblatt nicht mitberücksichtigt wurde.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.