Entscheid vom 18.10.2019 · Kanton ZH

BRG ZH BRGE I Nr. 0144/2019

Gutgeheissen

Die in einer Teilrevision der BZO der Stadt Zürich beschlossene Umzonung eines Grundstücks (Kat.-Nr. FL1015) von der Freihaltezone in die Landwirtschaftszone ist aufzuheben, wenn die Umzonung sachlich nicht gerechtfertigt ist und die Grundeigentümerin in unzulässiger Weise benachteiligt wird.

BRG ZH BRGE I Nr. 0144/2019 vom 18.10.2019 (Gutgeheissen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.