Entscheid vom 01.01.2021

BGer BGE 147 II 164

Gutgeheissen

Die ungenügende Richtplangrundlage und die fehlende umfassende Interessenabwägung auf kantonaler Ebene, insbesondere unter Einbezug der potenziell nationalen Schutzinteressen (BLN, Auengebiet), führen zur Aufhebung des Konzessionsbeschlusses. Ein nationales Interesse an der Stauseeerweiterung ist zwar zu bejahen, doch muss dies in einer…

BGer BGE 147 II 164 vom 01.01.2021 (Gutgeheissen)

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  2. BGer 1C_239/202506.07.2026 · AbgewiesenDer Ersatz von mehr als der Hälfte der tragenden Pfähle eines Bootsstegs in einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung überschreitet den Rahmen des zulässigen Unterhalts oder der Erneuerung nach Art. 23d Abs. 2 lit. b NHG und ist daher nicht bewilligungsfähig. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist im öffentlichen…
  3. BGer 1C_580/202422.05.2026 · GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen land- und forstwirtschaftlicher Erschliessung und dem Schutz des BLN-Objekts 'Maderanertal - Fellital' scheiterte an unvollständigen Abklärungen zur Erforderlichkeit des Vorhabens, zur Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume und zur verbindlichen Festlegung von Ersatzmassnahmen.
  4. BGer 1C_194/202401.05.2026 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Hochwasserschutz, Gewässerrevitalisierung und dem Erhalt von Fruchtfolgeflächen fällt zugunsten der gesetzlich gebotenen Ziele aus, da diese standortgebunden sind und der Verlust an Fruchtfolgeflächen durch Kompensationsmassnahmen ausgeglichen wird.
  5. BGer 1C_176/202531.03.2026 · AbgewiesenDie provisorische Zuweisung einer Kleinsiedlung zu einer Weilerzone i.S.v. Art. 33 RPV ist bundesrechtskonform, wenn sie dem Erhalt ländlicher Siedlungsstrukturen dient und keine weitgehende Überbauung i.S.v. Art. 36 Abs. 3 RPG vorliegt. Vertrauensschutz kann eine bundesrechtswidrige Zonenordnung nicht rechtfertigen.
  6. BGer 1C_292/202531.03.2026 · AbgewiesenDie provisorische Zuweisung einer Kleinsiedlung zur kantonalen Weilerzone (Art. 33 RPV) als Nichtbauzone ist bundesrechtskonform, wenn die Siedlung trotz Anzahl bewohnter Gebäude keinen klaren Bauzonencharakter aufweist und der Erhalt des typischen Weilercharakters im Vordergrund steht.

Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.