Entscheide zu Art. 12 EnG
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- BGer BGE 148 II 36Ein Windparkprojekt bedarf einer stufengerechten Richtplanfestsetzung (Art. 8 Abs. 2 RPG) mit hinreichenden Abklärungen zu national prioritären Arten. Die Gesamtinteressenabwägung zwischen Windenergienutzung und Biotop-/Artenschutz erfordert standortangepasste Schutzmassnahmen, wobei bei unvereinbaren Konflikten (z. B.…
- BGer BGE 147 II 164Die ungenügende Richtplangrundlage und die fehlende umfassende Interessenabwägung auf kantonaler Ebene, insbesondere unter Einbezug der potenziell nationalen Schutzinteressen (BLN, Auengebiet), führen zur Aufhebung des Konzessionsbeschlusses. Ein nationales Interesse an der Stauseeerweiterung ist zwar zu bejahen, doch muss dies in einer…
- BGer BGE 147 II 319Der Schwellenwert von 20 GWh/Jahr in Art. 9 Abs. 2 EnV für die Qualifikation eines Windparks als von nationalem Interesse verstösst nicht gegen Art. 12 Abs. 4 EnG. Bei Überschreitung der Lärmplanungswerte sind emissionsbegrenzende Massnahmen zu ergreifen; mobile Schallschutzwände an Gebäuden gelten nicht als solche Massnahmen.
- BGer 1C_356/2019Die Interessenabwägung scheitert an fehlender Richtplangrundlage (Art. 8 Abs. 2 RPG) und unvollständiger Berücksichtigung nationaler Schutzinteressen (BLN, potenzielle Auengebiete). Eine Konzessionserteilung ohne abgeschlossene Abstimmung auf Richtplanebene ist unzulässig.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.