Bei der erstmaligen definitiven Abgrenzung einer Moorlandschaft nach Art. 23b NHG darf der Bundesrat bestehende Ausbaupläne berücksichtigen, sofern die charakteristischen und zentralen Elemente der Moorlandschaft zwingend einbezogen werden. Der Begriff der 'bestehenden Nutzung' in Art. 23b Abs. 3 NHG ist weit auszulegen und umfasst auch…
BGer BGE 143 II 241 vom 01.01.2017 (Gutgeheissen)Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
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- BGer 1C_236/2025Ein Zwischenentscheid im nachträglichen Baubewilligungsverfahren, der keine abschliessende Beurteilung aller Teilaspekte enthält, ist nicht selbständig anfechtbar, wenn das kantonale Recht eine einheitliche Beurteilung von Legalität und Restitution vorsieht.
- VGer GL VG.2024.00071Die Interessenabwägung erfordert eine rechtsgenügliche Abklärung und Begründung der ökologisch ausreichenden Pufferzonen für Flachmoore von nationaler Bedeutung. Fehlende oder unvollständige wissenschaftliche Grundlagen führen zur Rückweisung an die Vorinstanz.
Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.