Entscheid vom 18.05.1983

BGer BGE 109 IA 113

Gutgeheissen

Bei Zonenplanänderungen überwiegt das Interesse der Rechtssicherheit, wenn keine besonders gewichtigen Gründe für die Änderung vorliegen, insbesondere bei kurzer Geltungsdauer des Plans.

BGer BGE 109 IA 113 vom 18.05.1983 (Gutgeheissen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.