Entscheide zu Art. 24a RPG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_227/2025Ein Gebäude ausserhalb der Bauzone, das auf Grundlage von Bewilligungen errichtet wurde, die gegen das materielle Recht verstiessen, geniesst keinen Schutz erworbener Situationen nach Art. 37a RPG. Ein nachträglicher Nutzungswechsel ist daher nicht zulässig, selbst wenn keine neuen baulichen Massnahmen erforderlich sind.
- BGer 1C_470/2024Ein Beseitigungsrevers bei zonenkonformen landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone bedarf besonderer Gründe; das allgemeine Interesse an der Freihaltung der Landwirtschaftszone genügt nicht.
- BGer 1C_446/2023Eine gewerbliche Nutzung (Forstwerkhof) in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform und kann nicht als stilles Lager nach Art. 24a RPG bewilligt werden. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands muss angemessenfristig erfolgen.
- BGer 1C_631/2021In der Landwirtschaftszone sind Wohnbauten nur zonenkonform, wenn sie für die betriebliche Bewirtschaftung unentbehrlich sind; eine nachträgliche Baubewilligung für eine zusätzliche Wohneinheit ohne betriebliche Notwendigkeit ist unzulässig. Formell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone müssen grundsätzlich wiederhergestellt…
- BGer 1C_434/2022Die Umnutzung eines Ferienhauses in einen Dauerwohnsitz ausserhalb der Bauzone ist weder nach Art. 24c RPG (Identität der Baute nicht gewahrt) noch nach Art. 24a RPG (neue Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt) bewilligungsfähig.
- BGer 1C_538/2021Die Nutzung eines in der Landwirtschaftszone gelegenen Flurwegs als Zufahrt zu einem bereits hinreichend erschlossenen Grundstück in einer Weilerzone bedarf einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG, die mangels Standortgebundenheit und aufgrund neuer Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt nicht erteilt werden kann.
- BGer 1C_303/2022Eine Umnutzung einer geschützten Sägerei in der Landwirtschaftszone zu einer Lager- und Werkstattnutzung für ein Sanitärunternehmen ist baubewilligungspflichtig und kann nicht bewilligt werden, wenn sie die Entfernung der schutzwürdigen Sägereieinrichtungen voraussetzt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist anzuordnen,…
- BGer 1C_371/2022Die Verkehrsbeschränkung auf der Via Sur Punt mit Zusatztafel 'Zubringerdienst bis Via Sur Punt 43 gestattet' ist bundesrechtskonform, da die Erschliessung der Parzellen Nrn. 383 und 390 über die Via Maistra genügt und der Trennungsgrundsatz zwischen Bau- und Nichtbaugebiet gewahrt wird.
- BGer 1C_474/2021Die Bewilligung eines Forstwerkhofs und die Umnutzung von Betriebsgebäuden zu stillen Lagern ausserhalb der Bauzone erfordert eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24a RPG, die nur erteilt werden darf, wenn keine neuen Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt entstehen. Eine blosse Nutzung als Lager für gewerblich genutzte…
- BGer 1C_381/2020Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei formell und materiell rechtswidrigen Bauten ausserhalb der Bauzonen verwirkt nicht nach 30 Jahren. Eine Umnutzung nach Art. 24a RPG scheitert, wenn sie neue Auswirkungen auf Raum, Erschliessung oder Umwelt mit sich bringt oder bauliche Massnahmen erfordert, die über blosse…
- BGer 1C_240/2020Ein Anbau in der Landwirtschaftszone, der als Hühnerstall bewilligt, aber tatsächlich als Büro und Aufenthaltsraum genutzt wird, ist weder zonenkonform noch standortgebunden. Eine nachträgliche Baubewilligung oder Umnutzung scheidet aus, und der Rückbau ist verhältnismässig, wenn der Bauherr bösgläubig handelte.
- BGer 1C_363/2020Eine rechtswidrig erstellte oder genutzte Anlage ausserhalb der Bauzone kann nicht nach Art. 24c RPG legalisiert werden, selbst wenn die Wiederherstellungsverfügung verjährt ist. Standortgebundenheit nach Art. 24 RPG liegt nicht vor, wenn die Anlage nicht aus objektiven Gründen auf einen Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen ist.
- BGer 1C_619/2017Für die Beurteilung neuer Auswirkungen nach Art. 24a RPG ist auf die zuletzt bewilligte Nutzung als Referenzmassstab abzustellen, wenn die ursprüngliche Nutzung zu weit zurückliegt und deren Auswirkungen nicht mehr zuverlässig feststellbar sind. Selbst geringfügige neue Auswirkungen schliessen eine Ausnahmebewilligung aus.
- BGer 1C_131/2018Eine Umnutzung von Bauten ausserhalb der Bauzone nach Art. 24a RPG setzt voraus, dass keine baulichen Massnahmen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG erforderlich sind. Eingriffe in die Bausubstanz, insbesondere an tragenden Elementen, sind baubewilligungspflichtig und schliessen die Anwendung von Art. 24a RPG aus.
- BGer 1C_344/2017Eine Überdachung mit massiver Unterkonstruktion in der Landwirtschaftszone ist nicht bereits durch eine frühere Baubewilligung gedeckt, wenn die Pläne unvollständig oder schematisch sind. Eine nachträgliche Bewilligung scheitert an fehlender Standortgebundenheit (Art. 24 RPG), und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist…
- BGer 1C_268/2017Ein Umnutzungsvorhaben ausserhalb der Bauzone (von Gastwirtschaft zu Bordell) ist unzulässig, wenn es neue, erhebliche Auswirkungen auf Territorium und Umwelt zur Folge hat (Art. 43 Abs. 1 Bst. b OPT). Bei der Prüfung sind alle seit dem 1. Januar 1980 vorgenommenen baulichen Veränderungen zu berücksichtigen.
- BGer 1C_283/2017Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich geboten, auch bei bösgläubigen Verstössen. Ausnahmen sind nur bei Unverhältnismässigkeit oder fehlendem öffentlichem Interesse zulässig. Die Bewilligung einer Umnutzung nach Art. 24a RPG schliesst bauliche Veränderungen aus,…
- BGer 1C_135/2016Eine Umnutzung von für landwirtschaftliche Zwecke bewilligten, aber nie entsprechend genutzten Wohnungen in der Landwirtschaftszone zu nichtlandwirtschaftlichen Wohnzwecken kann nicht gestützt auf Art. 24a RPG bewilligt werden. Bei formell und materiell rechtswidriger Nutzung sind Wiederherstellungsmassnahmen wie Benützungsverbote und…
- BGer 1C_84/2015Bau- und Nutzungsänderungen in der Landwirtschaftszone ohne Bewilligung sind unzulässig, wenn sie nicht den Voraussetzungen der Art. 24a, 24b oder 24c RPG entsprechen. Eine nachträgliche Bewilligung scheidet aus, wenn die Identität des Gebäudes nicht gewahrt bleibt oder die Nutzung nicht standortgebunden ist.
- BGer 1A.274/2006Die Standortgebundenheit einer bestehenden Mobilfunkanlage muss bei jeder Änderung oder Erweiterung neu geprüft werden, doch kann eine reine Leistungserhöhung ohne bauliche Massnahmen standortgebunden sein, wenn sie der Kapazitätsanpassung dient und keine besseren Alternativen bestehen. Die Interessenabwägung fällt zugunsten der…
- BGer 1A.214/2002Eine Nutzungsänderung in der Landwirtschaftszone (Hundeschule mit Hundepension und Verkaufsladen) scheitert an Art. 24a Abs. 1 lit. a RPG, da sie neue Auswirkungen auf Erschliessung und Umwelt verursacht. Eine Interessenabwägung ist hier nicht vorzunehmen, da die Voraussetzungen der Norm nicht erfüllt sind.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.