Entscheid vom 23.09.2019 · Kanton VD

BGer 1C_88/2019

Abgewiesen

Die Baubewilligung für sieben Villen in der Zone périphérique C ist rechtmässig, da die Abwägung der Interessen (Nutzung der Bauzone vs. Baumschutz) sowie die Erschliessung nach Art. 19 LAT ausreichend geprüft wurden und keine aussergewöhnlichen Umstände für eine Rückzonung vorliegen.

BGer 1C_88/2019 vom 23.09.2019 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.