Entscheid vom 26.02.2020 · Kanton VD

BGer 1C_693/2017

Gutgeheissen

Die Massnahme P1B (Schwelle mit Sedimentrückhalt) zur Hochwassersicherheit an der Baye de Clarens ist rechtmässig, sofern die formellen Mängel in der Waldbewilligung behoben werden. Die Notwendigkeit der Massnahme ergibt sich aus den Gefahrenkarten und den bundesrechtlichen Schutzanforderungen für besiedelte Gebiete.

BGer 1C_693/2017 vom 26.02.2020 (Gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.