Entscheid vom 07.01.2020 · Kanton TI

BGer 1C_664/2019

Nichteintreten

Ein Revisionsgesuch ist unzulässig, wenn die Beschwerdeführerin nicht darlegt, dass die nachträglich entdeckten Dokumente neue, ohne ihr Verschulden nicht bereits im früheren Verfahren eingebrachte Tatsachen darstellen, und sich zudem nicht mit sämtlichen selbständig tragenden Begründungen der angefochtenen Verfügung auseinandersetzt.

BGer 1C_664/2019 vom 07.01.2020 (Nichteintreten)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.