Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 108 cpv. 1 lett. b LTF

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Entscheide zu Art. 108 cpv. 1 lett. b LTF

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  1. BGer 1C_664/201907.01.2020 · NichteintretenEin Revisionsgesuch ist unzulässig, wenn die Beschwerdeführerin nicht darlegt, dass die nachträglich entdeckten Dokumente neue, ohne ihr Verschulden nicht bereits im früheren Verfahren eingebrachte Tatsachen darstellen, und sich zudem nicht mit sämtlichen selbständig tragenden Begründungen der angefochtenen Verfügung auseinandersetzt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.