Verkehrsbeschränkungen in einem Gemeindegebiet können eine wesentliche Änderung einer lärmbelasteten Strassenanlage darstellen, die einer Sanierung bedarf (Art. 18 LPAmb, Art. 8 OIF). Ohne vorherige Prüfung der Lärmimmissionen und Anpassung der Sanierungsmassnahmen dürfen solche Massnahmen nicht umgesetzt werden.
BGer 1C_613/2021 vom 02.06.2023 (Gutgeheissen)Themenfeld
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.