Wer im kantonalen Beschwerdeverfahren unterliegt, hat die Gerichts- und Parteikosten gemäss kantonaler Kostenregel zu tragen; die bloss sinngemäss erhobene Willkürrüge gegen die Kostenverteilung genügt den qualifizierten Begründungsanforderungen für Verfassungsrügen vor Bundesgericht nicht.
BGer 1C_594/2018 vom 24.03.2020 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.