Ein Plan spécial nach neuchâteloischem Recht kann für die Quartierplanung eingesetzt werden, wenn die Abweichungen vom Plan d’aménagement geringfügig sind und die Interessenabwägung auf einer sachgerechten Ebene erfolgt. Die kantonale Rekursinstanz überschreitet ihre Prüfungsbefugnis, wenn sie ohne zwingende Gründe eine kommunale…
BGer 1C_574/2015 vom 09.06.2016 (Gutgeheissen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
- BGer 1C_593/2024Die Bewilligungsfähigkeit einer Murgang-Warnanlage hängt nicht massgebend von der Einstufung in der Gefahrenkarte ab, wenn der Schutz von Leib und Leben den Eingriff in private Rechte überwiegt. Die Gefahrenkarte ist vorfrageweise überprüfbar, wenn sie direkter Anlass für ein Bauvorhaben ist.
- BGer 1C_429/2024Eine Baute ausserhalb der Bauzone geniesst nur dann Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG, wenn sie bestimmungsgemäss nutzbar ist. Fehlt diese Voraussetzung, ist eine nachträgliche Baubewilligung ausgeschlossen, und der Rückbau kann angeordnet werden, sofern die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.
- BGer 1C_326/2025Ein Strassenprojekt mit Verbreiterung des Fahrbahnquerschnitts und Anhebung des Strassenniveaus kann im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein, wenn es die Verkehrssicherheit und -flüssigkeit verbessert sowie die Funktionsfähigkeit der Strasseninfrastruktur bei Hochwasserereignissen sichert. Die Abwägung der…
- BGer 1C_297/2024Ein Gestaltungsplan ist genehmigungsfähig, wenn Erschliessungsvarianten tatsächlich und rechtlich realisierbar sind, ohne dass jede Detailfrage bereits abschliessend geklärt sein muss. Die Prüfung von Waldfeststellungen, Gewässerschutz und Naturgefahren kann in nachgelagerte Baubewilligungsverfahren verwiesen werden.
- BGer 1C_561/2024Die Bewilligung eines Wasserkraftprojekts ausserhalb der Bauzone ist zulässig, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 LAT gegeben ist und eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 24 lit. b LAT, Art. 33 LEaux und Art. 22 LFH die Überlegenheit des öffentlichen Interesses an der Energieproduktion ergibt.
- BGer 1C_65/2025Ein Eingriff in ein schutzwürdiges Biotop (hier: Vernetzungskorridor der Geburtshelferkröte) ist nur zulässig, wenn er standortgebunden ist, einem überwiegenden Bedürfnis entspricht und sich unter Abwägung aller Interessen nicht vermeiden lässt. Die Interessenabwägung muss bereits im Stadium der Nutzungsplanung umfassend erfolgen,…
Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.