Entscheide zu Art. 14 LAT
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_553/2024Eine Mobilfunkantenne mit adaptiven Antennen in der Bauzone ist zulässig, wenn sie die Installationsgrenzwerte der ORNI einhält und in funktionalem Zusammenhang mit der zu versorgenden Zone steht. Die Bewertung adaptiver Antennen erfolgt nach dem worst-case-Szenario, wobei ein Korrekturfaktor (Kaa) angewendet wird, um die tatsächliche…
- BGer 1C_431/2023Die Baubewilligung für ein Hochhausprojekt in einer gemischten Zone (DS III) ist aufzuheben, wenn die zuständige Behörde keine hinreichende Lärmuntersuchung nach Art. 36 und 39 OPB durchgeführt hat, obwohl ein Überschreiten der Immissionsgrenzwerte nicht ausgeschlossen werden kann.
- BGer 1C_630/2020Ein Bauvorhaben in der Zone öffentlicher Nutzung kann auch ohne spezifische Planungsanpassung bewilligt werden, wenn es zonenkonform ist und keine erhebliche Umweltbeeinträchtigung verursacht. Bei Eingriffen in den Gewässerraum ist jedoch eine präzise Abgrenzung der betroffenen Flächen erforderlich, insbesondere wenn die…
- BGer 1C_180/2019Die Interessenabwägung zwischen der Erweiterung des Musée du Léman und dem Schutz des ISOS-geschützten Parks Bourg de Rive wurde unvollständig vorgenommen, da die Bedeutung des ISOS-Perimeters PE I nicht hinreichend berücksichtigt wurde.
- BGer 1C_76/2020Die Baubewilligung für ein Vorhaben in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die planungsrechtlichen Vorgaben (insb. ISOS-Schutz) eingehalten und die formellen Verfahrensrechte gewahrt sind. Eine fehlende Vorabstellung der CCL kann im kantonalen Beschwerdeverfahren geheilt werden.
- BGer 1C_250/2019Die Abwägung zwischen Dichtungszielen (PDCn) und Schutzinteressen (ISOS) im Rahmen eines Gestaltungsplans ist rechtmässig, wenn sie die lokalen Gegebenheiten und die Schutzziele angemessen berücksichtigt. Ein remaniement parcellaire ist nicht schon dann anzuordnen, wenn die Mindestdichte des PDCn nicht erreicht wird.
- BGer 1C_494/2015Die Bewilligung einer Wasserkraftkonzession erfordert eine vollständige Interessenabwägung gemäss Art. 33 LEaux und anderen einschlägigen Normen. Fehlende Daten zur Festlegung des Restwassers und der Kompensationsmassnahmen machen die Entscheidung unvollständig und erfordern eine Rückweisung zur Ergänzung.
- BGer 1C_423/2016Ein Plan directeur de quartier (PDQ) ist kein plan d'affectation im Sinne von Art. 14 LAT und daher für Private nicht anfechtbar, selbst wenn er präzise Vorgaben enthält. Die Schutzgarantie des Art. 33 Abs. 2 LAT wird durch die spätere Detailplanung (PLQ) gewahrt.
- BGer 1C_574/2015Ein Plan spécial nach neuchâteloischem Recht kann für die Quartierplanung eingesetzt werden, wenn die Abweichungen vom Plan d’aménagement geringfügig sind und die Interessenabwägung auf einer sachgerechten Ebene erfolgt. Die kantonale Rekursinstanz überschreitet ihre Prüfungsbefugnis, wenn sie ohne zwingende Gründe eine kommunale…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.