Entscheid vom 16.08.2017 · Kanton TG

BGer 1C_477/2016

Gutgeheissen

Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Verwaltungsgerichts auf, weil dieses das rechtliche Gehör der Beschwerdeführer verletzt hat, indem es beantragte Beweiserhebungen zur Befangenheit einer Regierungsrätin nicht berücksichtigte.

BGer 1C_477/2016 vom 16.08.2017 (Gutgeheissen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.