Entscheid vom 09.05.2017 · Kanton NW

BGer 1C_425/2016

Abgewiesen

Die Unterschreitung des gesetzlichen Strassenabstandes kann als Ausnahmebewilligung bewilligt werden, wenn besondere Umstände vorliegen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

BGer 1C_425/2016 vom 09.05.2017 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.