Entscheid vom 13.06.2018 · Kanton TI

BGer 1C_4/2015

Abgewiesen

Für Bauten in der Landwirtschaftszone müssen die Voraussetzungen von Art. 16a LPT und Art. 34 Abs. 4 OPT erfüllt sein, insbesondere die Notwendigkeit der Anlage, die langfristige Existenz des Betriebs und die Abwägung widerstreitender Interessen. Fehlende kantonale oder kommunale Abstandsregelungen in der Landwirtschaftszone begründen…

BGer 1C_4/2015 vom 13.06.2018 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.