Bestimmung · 5 Entscheide

Art. 22 LPT

5 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
5
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
20 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 22 LPT

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  1. BGer 1C_60/202508.04.2026 · AbgewiesenDie Bewilligung einer Baubewilligung setzt voraus, dass der Zugang zum Grundstück für die vorgesehene Nutzung ausreichend ist (Art. 19 und 22 LPT). Die Beurteilung der Suffizienz des Zugangs obliegt primär den kantonalen Behörden, wobei das Bundesgericht nur auf Willkür prüft.
  2. BGer 1C_388/202412.03.2025 · AbgewiesenDie Baubewilligung prüft nur die Konformität mit dem öffentlichen Recht; zivilrechtliche Verfügungsbefugnisse über das Grundstück sind für die Erteilung irrelevant und müssen allenfalls vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden.
  3. BGer 1C_393/202412.03.2025 · AbgewiesenDie Baubewilligungsbehörde prüft nicht die zivilrechtliche Verfügungsbefugnis über das Grundstück, sondern nur die Übereinstimmung des Projekts mit dem öffentlichen Recht. Zivilrechtliche Hindernisse wie fehlende Verfügungsbefugnis sind vor dem Zivilgericht geltend zu machen.
  4. BGer 1C_626/202017.06.2022 · GutgeheissenDie Rekonstruktion einer Zweitwohnung nach Art. 11 Abs. 2 LASec erfordert nicht die Bewahrung der äusseren Identität des Gebäudes, sondern nur die Einhaltung der bestehenden Hauptnutzfläche und die grundsätzliche Beibehaltung des Standorts.
  5. BGer 1C_4/201513.06.2018 · AbgewiesenFür Bauten in der Landwirtschaftszone müssen die Voraussetzungen von Art. 16a LPT und Art. 34 Abs. 4 OPT erfüllt sein, insbesondere die Notwendigkeit der Anlage, die langfristige Existenz des Betriebs und die Abwägung widerstreitender Interessen. Fehlende kantonale oder kommunale Abstandsregelungen in der Landwirtschaftszone begründen…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.