Entscheid vom 08.12.2020 · Kanton VD

BGer 1C_149/2020

Abgewiesen

Die Bewilligung eines Chalets mit zwei Wohnungen in einer Gemeinde mit über 20 % Zweitwohnungen ist zulässig, wenn die Nutzung als Hauptwohnung oder als touristische Unterkunft glaubhaft dargelegt wird und kein missbräuchliches Umgehen der Zweitwohnungsregelung vorliegt. Die kantonale Praxis zur Auslegung kommunaler Bauvorschriften ist…

BGer 1C_149/2020 vom 08.12.2020 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.