Entscheide zu Art. 6 LRS
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- BGer 1C_149/2020Die Bewilligung eines Chalets mit zwei Wohnungen in einer Gemeinde mit über 20 % Zweitwohnungen ist zulässig, wenn die Nutzung als Hauptwohnung oder als touristische Unterkunft glaubhaft dargelegt wird und kein missbräuchliches Umgehen der Zweitwohnungsregelung vorliegt. Die kantonale Praxis zur Auslegung kommunaler Bauvorschriften ist…
- BGer BGE 144 II 49Bei Bauvorhaben in Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil muss die Bewilligungsbehörde prüfen, ob eine hinreichende Nachfrage nach Erstwohnungen besteht; andernfalls liegt ein Rechtsmissbrauch vor, der zur Verweigerung der Baubewilligung führt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.