Entscheide zu Art. 14 LRS
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- BGer 1C_149/2020Die Bewilligung eines Chalets mit zwei Wohnungen in einer Gemeinde mit über 20 % Zweitwohnungen ist zulässig, wenn die Nutzung als Hauptwohnung oder als touristische Unterkunft glaubhaft dargelegt wird und kein missbräuchliches Umgehen der Zweitwohnungsregelung vorliegt. Die kantonale Praxis zur Auslegung kommunaler Bauvorschriften ist…
- BGer 1C_598/2019Ein Baugesuch für zwei Chalets in einer Gemeinde mit über 20 % Zweitwohnungen (Crans-Montana) kann bewilligt werden, wenn die beabsichtigte Nutzung als Hauptwohnsitz glaubhaft und eine entsprechende Nachfrage im betroffenen Sektor nachweisbar ist. Ein offenkundiger Rechtsmissbrauch liegt nicht vor, wenn die objektiven Kriterien…
- BGer 1C_73/2018Die Bewilligung von Wohnungen als Hauptwohnsitz in einer Gemeinde mit hohem Zweitwohnungsanteil ist zulässig, wenn eine ausreichende Nachfrage nach Hauptwohnsitzen im relevanten Sektor nachweisbar ist und keine konkreten Anzeichen für einen Rechtsmissbrauch vorliegen. Ein incidenter Planungscheck ist nur bei substantiellen Änderungen…
- BGer 1C_77/2018Die Bewilligung von Wohnbauten als Hauptwohnsitz in einer Tourismusregion ist zulässig, wenn eine hinreichende Nachfrage nach Hauptwohnsitzen im betroffenen Sektor besteht und keine konkreten Anzeichen für einen Missbrauch der Bewilligung vorliegen. Ein präjudizieller Kontrollantrag zur Planungszone ist nur bei wesentlichen Änderungen…
- BGer 1C_78/2018Die Bewilligung von Wohnbauten als Hauptwohnsitz in einer Gemeinde mit hohem Zweitwohnungsanteil ist zulässig, wenn eine ausreichende Nachfrage nach Hauptwohnsitzen im relevanten Sektor nachweisbar ist und keine konkreten Anzeichen für einen Missbrauch vorliegen.
- BGer BGE 144 II 49Bei Bauvorhaben in Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil muss die Bewilligungsbehörde prüfen, ob eine hinreichende Nachfrage nach Erstwohnungen besteht; andernfalls liegt ein Rechtsmissbrauch vor, der zur Verweigerung der Baubewilligung führt.
- BGer 1C_546/2015Ein Abus de droit (Fraude à la loi) bei der Bewilligung einer Hauptwohnsitznutzung kann nur angenommen werden, wenn konkrete Indizien vorliegen, dass die beabsichtigte Nutzung als Hauptwohnsitz von vornherein unmöglich oder unwahrscheinlich ist. Bei Einzelwohnungen in Gemeinden mit nachgewiesener Nachfrage nach Hauptwohnsitzen ist eine…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.