Entscheid vom 20.02.2006

BGer 1A.159/2005

Abgewiesen

Bei fehlenden Immissionsgrenzwerten für Glockengeläut ist eine Einzelfallabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung und dem öffentlichen Interesse an der Tradition vorzunehmen; dabei sind die lokalen Gegebenheiten und die Verhältnismässigkeit massgebend.

BGer 1A.159/2005 vom 20.02.2006 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.