Entscheid vom 12.12.2024 · Kanton BE

VGer BE 100 2023 256

Abgewiesen

Ein Ausnahmegrund für das Unterschreiten des Grenzabstands kann zwar in der historischen Bebauungsstruktur (ISOS-Schutzziel, Baugruppe) liegen; er rechtfertigt aber keine weitergehende Abweichung, als die Besonderheit reicht. Eine Erhöhung des Ersatzneubaus widerspricht den Interessen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes und stellt…

VGer BE 100 2023 256 vom 12.12.2024 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.