Entscheide zu Art. 26 Abs. 1 BauG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer BE 100 2023 256Ein Ausnahmegrund für das Unterschreiten des Grenzabstands kann zwar in der historischen Bebauungsstruktur (ISOS-Schutzziel, Baugruppe) liegen; er rechtfertigt aber keine weitergehende Abweichung, als die Besonderheit reicht. Eine Erhöhung des Ersatzneubaus widerspricht den Interessen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes und stellt…
- VGer BE 100 2021 100Lärmimmissionen einer nahe gelegenen Eisenbahn-Stahlbrücke begründen keine besonderen Verhältnisse im Sinne von Art. 26 Abs. 1 BauG, die eine Ausnahme vom reglementarischen Grenzabstand auf der lärmabgewandten Seite rechtfertigen; dem Wunsch nach optimaler, gewinnbringender Nutzung des Grundstücks kommt kein Ausnahmecharakter zu.
- VGer BE 100 2020 230Ein Motel (Gästebeherbergung) ist in einer reinen Gewerbezone, die nur Bauten und Anlagen für Industrie und Gewerbe sowie betriebsnotwendige Wohnungen zulässt, nicht zonenkonform, da die Beherbergungsfunktion (Schlafen, Erholung) dem Wohnen nähersteht als dem Gewerbe; die Zuordnung eines Betriebs zum zonenrechtlichen Begriff «Gewerbe»…
- VGer BE 100 2015 98Eine kommunale Baureglementbestimmung, die in Wohnzonen ausschliesslich Empfangsantennen, nicht aber Sendeantennen zulässt, gilt auch für Amateurfunkantennen und verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht; der Wunsch, eine Freizeitbeschäftigung zu Hause auszuüben, stellt keine besonderen Verhältnisse im Sinne von Art. 26 Abs. 1 BauG dar.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.