Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 11.5 BNR Ligerz

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Entscheide zu Art. 11.5 BNR Ligerz

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  1. VGer BE 100 2023 25612.12.2024 · AbgewiesenEin Ausnahmegrund für das Unterschreiten des Grenzabstands kann zwar in der historischen Bebauungsstruktur (ISOS-Schutzziel, Baugruppe) liegen; er rechtfertigt aber keine weitergehende Abweichung, als die Besonderheit reicht. Eine Erhöhung des Ersatzneubaus widerspricht den Interessen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes und stellt…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.