Entscheide zu Art. 43 Abs. 4 BewD
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer BE 100 2023 256Ein Ausnahmegrund für das Unterschreiten des Grenzabstands kann zwar in der historischen Bebauungsstruktur (ISOS-Schutzziel, Baugruppe) liegen; er rechtfertigt aber keine weitergehende Abweichung, als die Besonderheit reicht. Eine Erhöhung des Ersatzneubaus widerspricht den Interessen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes und stellt…
- VGer BE 100 2022 359Eine Projektänderung im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist zulässig, wenn sie den Rahmen einer Projektänderung nach Art. 43 Abs. 1 BewD nicht sprengt und Aussicht auf Bewilligung besteht; das Gericht weist die Sache in diesem Fall zur Prüfung und Genehmigung der Projektänderung an die Vorinstanz zurück. Teile des…
- VGer BE 100 2019 41Bei der Berechnung der Ausnützungsziffer ist auf die objektive tatsächliche Verwendbarkeit eines Raums abzustellen; eine geringfügige Unterschreitung der gesundheitspolizeilichen Mindestfensterfläche schliesst die Anrechenbarkeit nicht aus, wenn eine Gesamtwürdigung der Verhältnisse ergibt, dass der Raum für (erweiterte) Wohnzwecke…
- VGer BE 100 2016 292Wird das Terrain für ein Bauvorhaben abgegraben, ist für die Berechnung der massgebenden Gebäudehöhe nicht der gewachsene, sondern der fertige (tiefere) Boden massgebend; ein Eventualbegehren auf Rückweisung zur Prüfung einer Projektänderung ist zulässig, wenn das Gericht auf die Beschwerde eingetreten ist und die Projektänderung die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.