Bestimmung · 4 Entscheide

Art. 43 Abs. 4 BewD

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Entscheide zu Art. 43 Abs. 4 BewD

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  1. VGer BE 100 2023 25612.12.2024 · AbgewiesenEin Ausnahmegrund für das Unterschreiten des Grenzabstands kann zwar in der historischen Bebauungsstruktur (ISOS-Schutzziel, Baugruppe) liegen; er rechtfertigt aber keine weitergehende Abweichung, als die Besonderheit reicht. Eine Erhöhung des Ersatzneubaus widerspricht den Interessen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes und stellt…
  2. VGer BE 100 2022 35910.02.2022 · RückweisungEine Projektänderung im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist zulässig, wenn sie den Rahmen einer Projektänderung nach Art. 43 Abs. 1 BewD nicht sprengt und Aussicht auf Bewilligung besteht; das Gericht weist die Sache in diesem Fall zur Prüfung und Genehmigung der Projektänderung an die Vorinstanz zurück. Teile des…
  3. VGer BE 100 2019 4107.04.2020 · AbgewiesenBei der Berechnung der Ausnützungsziffer ist auf die objektive tatsächliche Verwendbarkeit eines Raums abzustellen; eine geringfügige Unterschreitung der gesundheitspolizeilichen Mindestfensterfläche schliesst die Anrechenbarkeit nicht aus, wenn eine Gesamtwürdigung der Verhältnisse ergibt, dass der Raum für (erweiterte) Wohnzwecke…
  4. VGer BE 100 2016 29204.07.2017 · RückweisungWird das Terrain für ein Bauvorhaben abgegraben, ist für die Berechnung der massgebenden Gebäudehöhe nicht der gewachsene, sondern der fertige (tiefere) Boden massgebend; ein Eventualbegehren auf Rückweisung zur Prüfung einer Projektänderung ist zulässig, wenn das Gericht auf die Beschwerde eingetreten ist und die Projektänderung die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.