Entscheid vom 25.08.2021 · Kanton BE

VGer BE 100 2020 94

Abgewiesen

Eine mangelhaft publizierte Baubewilligung entfaltet lediglich hinkende Rechtskraft und berechtigt übergangene Organisationen zur nachträglichen Beschwerde; ein Widerruf nach Art. 43 BauG ist deshalb nicht gerechtfertigt. Der Widerruf einer bereits durch erhebliche Arbeiten teilweise ausgeführten Baubewilligung setzt voraus, dass mit…

VGer BE 100 2020 94 vom 25.08.2021 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.