Entscheide zu Art. 43 BauG
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- VGer BE 100 2021 191Hebt eine Beschwerdeinstanz einen Teil eines Bau- und Baupolizeientscheids auf und weist sie die Sache insoweit zurück, stellt ihr gesamter Entscheid einen Zwischenentscheid dar, wenn zwischen den Regelungsgegenständen ein derart enger formeller und materieller Zusammenhang besteht, dass eine isolierte Beurteilung einzelner Teilaspekte…
- VGer BE 100 2020 94Eine mangelhaft publizierte Baubewilligung entfaltet lediglich hinkende Rechtskraft und berechtigt übergangene Organisationen zur nachträglichen Beschwerde; ein Widerruf nach Art. 43 BauG ist deshalb nicht gerechtfertigt. Der Widerruf einer bereits durch erhebliche Arbeiten teilweise ausgeführten Baubewilligung setzt voraus, dass mit…
- VGer BE 100 2019 122Ein Widerruf einer Baubewilligung nach Art. 43 BauG setzt voraus, dass die Bewilligung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften erteilt wurde oder ihre Ausübung die öffentliche Ordnung erheblich verletzt; eine bloss künftig mögliche Überschreitung der Ausnützungsziffer auf neu abparzellierten Nachbargrundstücken…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.