Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 43 Abs. 2 BauG

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Entscheide zu Art. 43 Abs. 2 BauG

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  1. VGer BE 100 2020 9425.08.2021 · AbgewiesenEine mangelhaft publizierte Baubewilligung entfaltet lediglich hinkende Rechtskraft und berechtigt übergangene Organisationen zur nachträglichen Beschwerde; ein Widerruf nach Art. 43 BauG ist deshalb nicht gerechtfertigt. Der Widerruf einer bereits durch erhebliche Arbeiten teilweise ausgeführten Baubewilligung setzt voraus, dass mit…
  2. VGer BE 100 2020 5029.03.2021 · AbgewiesenDer Widerruf einer rechtskräftig erteilten Baubewilligung (hier: für eine Kaminänderung an einer Stückholzfeuerungsanlage) setzt nach Art. 43 Abs. 1 BauG (BE) voraus, dass die Baubewilligung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften erteilt wurde oder ihre Ausübung mit der öffentlichen Ordnung nicht mehr vereinbar ist;…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.