Entscheid vom 26.09.2022 · Kanton BE

VGer BE 100 2020 429

Besonderer Ausgang

Bei einfacher Streitgenossenschaft entfällt die solidarische Kostenhaftung, wenn der Prozessausgang für die einzelnen Streitgenossen unterschiedlich ist; Organisationen, die das kantonale Urteil nicht angefochten haben, werden bei identischem Verfahrensaufwand nicht kostenpflichtig.

VGer BE 100 2020 429 vom 26.09.2022 (Besonderer Ausgang)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.