Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 71 Abs. 1 ZPO

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Entscheide zu Art. 71 Abs. 1 ZPO

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  1. VGer BE 100 2020 42926.09.2022 · Besonderer AusgangBei einfacher Streitgenossenschaft entfällt die solidarische Kostenhaftung, wenn der Prozessausgang für die einzelnen Streitgenossen unterschiedlich ist; Organisationen, die das kantonale Urteil nicht angefochten haben, werden bei identischem Verfahrensaufwand nicht kostenpflichtig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.