Entscheide zu Art. 106 VRPG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer BE 100 2026 278Nach bundesgerichtlicher Gutheissung der Beschwerde von C. und Rückweisung der Sache an die Einwohnergemeinde Biel regelt das Verwaltungsgericht die Kosten- und Entschädigungsfolgen neu; die Baugemeinschaft als obsiegende Partei im Ursprungsverfahren wird kosten- und entschädigungspflichtig.
- VGer BE 100 2023 329Die Bewilligungsbehörde hat von Amtes wegen zu prüfen, ob die geplante Erstwohnungsnutzung von Neubauten in einer Zweitwohnungsgemeinde aufgrund der örtlichen Marktverhältnisse realistisch erscheint; fehlen hierfür die nötigen Grundlagen, ist die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsermittlung an die Fachbehörde zurückzuweisen.
- VGer BE 100 2020 429Bei einfacher Streitgenossenschaft entfällt die solidarische Kostenhaftung, wenn der Prozessausgang für die einzelnen Streitgenossen unterschiedlich ist; Organisationen, die das kantonale Urteil nicht angefochten haben, werden bei identischem Verfahrensaufwand nicht kostenpflichtig.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.