Entscheid vom 02.03.2016 · Kanton BE

VGer BE 100 2015 194

Teilweise gutgeheissen

Eine Wiederherstellungsverfügung betreffend unbewilligte Bauten in einem inventarisierten Baudenkmal ist nur zulässig, soweit sie verhältnismässig ist; für seit über fünfzehn Jahren bestehende Anlagen mit Besitzstandsschutz müssen zwingende öffentliche Interessen vorliegen (Art. 46 Abs. 3 BauG). Eine neue Stützmauer, die an anderer…

VGer BE 100 2015 194 vom 02.03.2016 (Teilweise gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.