Bestimmung · 11 Entscheide

Art. 46 Abs. 3 BauG

11 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
11
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
18 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 46 Abs. 3 BauG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer BE 100 2023 22016.07.2024 · AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nach Art. 46 BauG ist auch nach Ablauf der 30-jährigen Verwirkungsfrist geboten, wenn die illegal umgenutzten Räume gesundheitspolizeilichen Bauvorschriften widersprechen; in solchen Fällen schützt die 30-Jahres-Regel weder bösgläubige Eigentümer noch rechtliche Vorgänger. Die…
  2. BGer 1C_667/202303.06.2024 · AbgewiesenFormell und materiell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone, in Naturschutzgebieten, im Wald und im Gewässerraum müssen auch bei fehlender Gutgläubigkeit der Bauherrschaft wiederhergestellt werden, sofern dies verhältnismässig ist und keine Verwirkung eintritt.
  3. VGer BE 100 2022 7416.03.2023 · AbgewiesenBei einer strassenbaupolizeilichen Wiederherstellungsverfügung (Rückschneiden einer Hecke zur Gewährleistung der Sichtweiten) kann sich der Grundeigentümer weder auf die fünfjährige Verwirkungsfrist nach Art. 46 Abs. 3 BauG noch auf Vertrauensschutz berufen, da sich die zulässige Höhe direkt aus der Strassenverordnung ergibt. Das…
  4. VGer BE 100 2023 1215.12.2022 · AbgewiesenEine gastgewerbliche Betriebsbewilligung für Aussensitzplätze setzt eine entsprechende Baubewilligung voraus; diese Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG bestand bereits vor dem Bundesgerichtsurteil von 2008 und schliesst sowohl eine Besitzstandsgarantie als auch die Übertragung einer widerrufenen Betriebsbewilligung aus. Wer keine…
  5. VGer BE 100 2021 17513.04.2022 · AbgewiesenEine erneute baupolizeiliche Anzeige betreffend Bauten, die bereits Gegenstand einer rechtskräftigen Baupolizeiverfügung waren, kann nur als Wiederaufnahmegesuch nach Art. 56 VRPG behandelt werden; mangels eines Wiederaufnahmegrunds (insbesondere keiner neuen erheblichen Tatsachen) ist das Nichteintreten der Behörde rechtmässig.
  6. BGer 1C_472/202018.01.2022 · AbgewiesenEin Prostitutionsbetrieb in einer Wohnzone mit überwiegendem Wohnanteil gilt aufgrund ideeller Immissionen als stark störend und damit zonenwidrig. Eine Ausnahmebewilligung nach kantonalem Recht setzt besondere Verhältnisse voraus, die vorliegend nicht gegeben sind. Die Wiederherstellungsanordnung ist verhältnismässig, da zwingende…
  7. BGer 1C_205/201921.02.2020 · AbgewiesenSexgewerbliche Nutzung in einer Wohnzone ist auch bei diskreter Führung und fehlenden konkreten Immissionen als zonenwidrig zu beurteilen. Ein zwingendes öffentliches Interesse an deren Verbot kann abstrakt bejaht werden, insbesondere zum Schutz der Wohnnutzung und der Nutzungsordnung.
  8. VGer BE 100 2018 18501.03.2019 · GutgeheissenSexgewerbebetriebe in Wohnzonen gelten aufgrund der von ihnen ausgehenden ideellen Immissionen abstrakt als stark störend und zonenwidrig (Art. 24 Abs. 1 BauG BE, Art. 90 BauV BE); ob der Betrieb diskret geführt wird und kaum materielle Immissionen verursacht, ist für die Bejahung eines zwingenden öffentlichen Interesses an der…
  9. BGer 1C_446/201720.12.2017 · AbgewiesenDie Baubewilligungspflicht für Umnutzungen ist nach objektiver Eignung der baulichen Vorkehr zu beurteilen, nicht nach subjektiven Nutzungsabsichten. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands kann auch nach fünf Jahren verlangt werden, wenn die Rechtswidrigkeit für die Behörden nicht erkennbar war.
  10. VGer BE 100 2015 26919.05.2016 · AbgewiesenEine Sitzplatzüberdachung mit festem Dach und Metallkonstruktion ist bewilligungspflichtig und kann nicht als Erneuerung einer vorbestehenden Holzpergola eingestuft werden; eine Baubewilligung kann weder mündlich noch konkludent erteilt werden (Art. 36 BewD). Vertrauensschutz setzt voraus, dass die Disposition erst nach einer…
  11. VGer BE 100 2015 19402.03.2016 · Teilweise gutgeheissenEine Wiederherstellungsverfügung betreffend unbewilligte Bauten in einem inventarisierten Baudenkmal ist nur zulässig, soweit sie verhältnismässig ist; für seit über fünfzehn Jahren bestehende Anlagen mit Besitzstandsschutz müssen zwingende öffentliche Interessen vorliegen (Art. 46 Abs. 3 BauG). Eine neue Stützmauer, die an anderer…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.