Bestimmung · 15 Entscheide

Art. 7 NHG

15 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
15
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Entscheide zu Art. 7 NHG

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  1. BGer 1C_370/202505.06.2026 · GutgeheissenEine Beeinträchtigung eines ISOS-geschützten Objekts durch eine Mobilfunkanlage kann nicht offensichtlich ausgeschlossen werden, wenn das Vorhaben in dessen Umgebung geplant ist. Der Einbezug der kantonalen Fachstelle nach Art. 7 NHG ist daher zwingend, bevor eine Interessenabwägung vorgenommen wird.
  2. BGer BGE 152 II 27601.01.2026 · AbgewiesenBei der Bewilligung von Solaranlagen auf Dächern von Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung innerhalb der Bauzone nach Art. 18a Abs. 3 RPG liegt eine Bundesaufgabe vor, die eine Anhörung der kantonalen Fachstelle zur Notwendigkeit eines Gutachtens nach Art. 7 NHG erfordert.
  3. BGer 1C_107/202506.10.2025 · AbgewiesenDie Interessen des Ortsbildschutzes (ISOS) und der Aufwertung des Seeufers überwiegen die ökologischen Bedenken, da keine erheblichen Beeinträchtigungen schutzwürdiger Uferbereiche oder BLN-Ziele festgestellt wurden und Ersatzmassnahmen vorgesehen sind.
  4. BGer 1C_634/202204.10.2024 · AbgewiesenDer Bau einer Passerelle im BLN-Gebiet Pfynwald stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar, die nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse von nationaler Bedeutung gerechtfertigt ist, da die Passerelle für die Besucherlenkung nicht erforderlich ist.
  5. BGer 1C_50/202319.03.2024 · GutgeheissenDie Baubewilligungsbehörde muss bei einer Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG die kantonale Fachstelle (ARE/ZH) beiziehen, wenn eine Beeinträchtigung eines ISOS-Objekts nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Ein Verfahrensmangel durch unterlassene Konsultation kann nicht durch nachträgliche Abklärungen…
  6. BGer 1C_315/202210.11.2023 · Teilweise gutgeheissenDie geplanten Hängeseilbrücken stellen keine Überdeckung i.S.v. Art. 38 GSchG dar, doch war ein Gutachten der ENHK/EDK gemäss Art. 7 NHG einzuholen, da das Projekt das IVS-Objekt Soliserbrücke in seinem Umgebungswert schwerwiegend beeinträchtigen kann.
  7. VGer AG WBE.2020.4320.10.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen ISOS-Schutz (Erhaltungsziel B) und innerer Verdichtung in Gartenstadtzonen war unvollständig, da die Auswirkungen der festgelegten Nutzungsziffern (ÜZ 0.35, GZ 0.45) auf die Schutzziele nicht hinreichend geprüft wurden. Die Stadt Aarau muss die Abwägung nachholen.
  8. BGer 1C_217/201811.04.2019 · GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Gewässerschutz, Ortsbildschutz (ISOS) und dem Bauvorhaben fiel zugunsten der absoluten Schutzgüter aus, da weder die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung im Gewässerraum noch eine hinreichende Abwägung mit den national bedeutsamen Schutzinteressen vorlagen.
  9. BGer 1C_386/201203.09.2013 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Schaukäserei in einer Bauzone innerhalb eines BLN-Gebiets ist rechtmässig, wenn das Vorhaben zonenkonform ist, keine erheblichen Eingriffe in die Schutzziele des BLN-Objekts verursacht und keine obligatorische ENHK-Gutachtenpflicht nach Art. 7 Abs. 2 NHG auslöst.
  10. BGer 1A.185/200605.03.2007 · AbgewiesenEin schwerer Eingriff in ein BLN-Gebiet ist unzulässig, wenn keine gleich- oder höherwertigen Interessen nationaler Bedeutung entgegenstehen. Die ENHK-Gutachten geniessen hohes Gewicht und konkretisieren die Schutzziele objektspezifisch.
  11. BGer 1A.104/200619.01.2007 · AbgewiesenDie Interessen an der Mobilfunkversorgung wogen weniger schwer als der Schutz des Ortsbilds von nationaler Bedeutung (ISOS) und die kommunalen Gestaltungsvorschriften. Eine Verschlechterung des bereits beeinträchtigten Ortsbilds durch eine Antennenanlage ist unzulässig.
  12. BGer BGE 125 II 59105.10.1999 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Betriebssicherheit der Kraftwerkanlage, Gewässerschutz, Natur- und Landschaftsschutz (BLN, Auenverordnung) sowie Fischereischutz führt zur Zulässigkeit der jährlichen Spülung des Ausgleichsbeckens unter strengen Auflagen, da diese Methode ökologisch und wirtschaftlich tragbar ist und den qualifizierten…
  13. BGer BGE 115 IB 47207.12.1989 · AbgewiesenDie umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG und Art. 6 NHG erfordert die Berücksichtigung aller relevanten Anliegen, insbesondere des Hochwasserschutzes und des Natur- und Heimatschutzes. Bei Vorliegen gleich- oder höherwertiger Interessen nationaler Bedeutung kann eine Beeinträchtigung von BLN-Objekten gerechtfertigt sein.
  14. BGer BGE 114 IB 26806.12.1988 · GutgeheissenBei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone in BLN-Objekten und Riedgebieten geht der strenge Biotopschutz (Art. 18 ff. NHG) der forstwirtschaftlichen Erschliessung vor, sofern überwiegende Naturschutzinteressen betroffen sind und keine unvermeidbaren Eingriffe vorliegen.
  15. BGer BGE 114 IB 8102.03.1988 · GutgeheissenBei Vorhaben, die ein BLN-geschütztes Objekt beeinträchtigen könnten, ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 2 NHG im Rahmen eines bundesrechtskonformen Bewilligungsverfahrens erforderlich. Ein reines kantonales wasserrechtliches Verfahren genügt nicht, wenn auch raumplanerische und naturschutzrechtliche Belange…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.