Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 7 Abs. 2 LSV

3 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
3
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
67 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 7 Abs. 2 LSV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_27/202220.04.2023 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Verkehrsflussoptimierung (PUN) und Lärmschutz erfordert eine ganzheitliche Bewertung. Eine nächtliche Geschwindigkeitsreduktion auf 80 km/h (22.00–07.00 Uhr) ist verhältnismässig, da sie eine wahrnehmbare Lärmminderung für viele Anwohner:innen bewirkt, während die Reisezeitverluste minimal sind und keine…
  2. BGer 1C_252/201705.10.2018 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und dem öffentlichen Interesse am Sportbetrieb fiel zugunsten des letzteren aus, da die angeordneten Massnahmen den Lärm auf ein nicht übermässiges Niveau reduzierten und weitergehende Einschränkungen unverhältnismässig gewesen wären.
  3. BGer 1C_293/201709.03.2018 · GutgeheissenDie Vollzugsbehörde muss bei neuen ortsfesten Anlagen sowohl das Vorsorgeprinzip (Art. 7 Abs. 1 lit. a LSV) als auch die Einhaltung der Planungswerte (Art. 7 Abs. 1 lit. b LSV) kumulativ prüfen. Überschreitet der Lärm die Planungswerte, ist die Bewilligung zu verweigern, sofern keine Erleichterungen nach Art. 7 Abs. 2 LSV möglich sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.