Bestimmung · 10 Entscheide

Art. 5 BV

10 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
10
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
20 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 5 BV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_33/202513.08.2026 · AbgewiesenEine Motocross-Piste in der Landwirtschafts- und Waldzone ohne gültige Bewilligung ist illegal und muss gemäss Art. 24 ff. RPG rückgebaut werden. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer Rückbauanordnung, wenn die zuständigen Behörden nie eine gültige Bewilligung erteilt haben und das öffentliche Interesse an der…
  2. BGer 1C_581/202305.12.2024 · GutgeheissenDie Anwendung von § 15 Abs. 2 PBG/SO auf Rechtsmittelverfahren ist willkürlich, da die Norm systematisch und teleologisch nur für die erstinstanzliche Baubehörde gilt. Eine negative Vorwirkung von Nutzungsplänen im Rechtsmittelverfahren widerspricht den Grundsätzen des intertemporalen Rechts und dem Legalitätsprinzip.
  3. BGer 1C_60/202301.07.2024 · AbgewiesenDie Entfernung von Steinen und die Erstellung eines Zufahrtswegs in einer Landschaftsschutzzone ausserhalb der Bauzone sind nicht bewilligungsfähig, wenn sie die Schutzziele der Zone beeinträchtigen. Die Interessenabwägung fällt zugunsten des Landschaftsschutzes aus.
  4. BGer 1C_546/202231.03.2023 · AbgewiesenDie Vorinstanz hat zu Recht offen gelassen, ob die Inventarentlassung der abzubrechenden Gebäude rechtmässig war, da die Beschwerdeführerin keine konkreten Anhaltspunkte für deren Schutzwürdigkeit nach kantonalem Recht substanziiert dargelegt hat. Die Heilung von Mängeln durch Nebenbestimmungen ist zulässig, wenn diese untergeordnet…
  5. BGer 1C_308/201916.07.2019 · AbgewiesenEine Baubewilligung, die ohne explizite Nutzungsbeschränkung erteilt wurde, kann auch die Nutzung als Zweitwohnung umfassen, wenn dies in der Baugesuchsformular beantragt wurde. Spätestens bei Erteilung der Wohnbewilligung muss die Nutzung jedoch bestimmt werden.
  6. BGer 1C_289/201716.11.2018 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen kommunaler Planungshoheit und bundesrechtlichen Gewässerschutzvorgaben fällt zugunsten des Gewässerschutzes aus, wenn die Gemeinde die Voraussetzungen für Ausnahmen von den Mindestbreiten des Gewässerraums nicht rechtsgenügend darlegt.
  7. BGer 1C_366/201613.02.2017 · GutgeheissenDie rückwirkende Erhebung einer Mehrwertabgabe auf Grund von Umzonungen vor Inkrafttreten der kantonalen Regelung verletzt das Prinzip der Nicht-Rückwirkung, wenn die Rückwirkung nicht hinreichend zeitlich begrenzt und nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt ist.
  8. BGer 1C_463/201520.04.2016 · AbgewiesenDie Auslegung von Art. 17 BZO (Stadt Zürich), wonach für besondere Gebäude mit einer Überbauungsziffer von maximal 5 % die Überschreitung der gemäss Art. 13 BZO vorgeschriebenen Überbauungsziffer auch dann zulässig ist, wenn ein bestehendes Hauptgebäude diese bereits überschreitet, ist willkürfrei und mit übergeordnetem kantonalem Recht…
  9. BGer 1C_495/201501.02.2016 · AbgewiesenDie Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist zulässig, wenn das realisierte Projekt von der rechtskräftigen Baubewilligung abweicht und die Abweichung nicht unbedeutend ist sowie im öffentlichen Interesse liegt. Eine Berufung auf guten Glauben oder Verhältnismässigkeit scheidet aus, wenn die Bauherrschaft bei…
  10. BGer 1C_277/201216.11.2012 · AbgewiesenDie formell rechtskräftige Baubewilligung inklusive Auflagen (extensive Begrünung, Verbot der Dachterrassennutzung) geht auf Rechtsnachfolger über und bindet diese. Eine Abänderung scheitert mangels hinreichender Gründe (keine Nichtigkeit, keine geänderten Umstände, kein Vertrauensschutz).

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.