Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 47 Abs. 1 RPV

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Entscheide zu Art. 47 Abs. 1 RPV

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  1. VGer ZH VB.2024.0040309.07.2026 · RückweisungDie Gemeindeversammlung darf vom Antrag des Gemeinderats abweichen, doch entbindet sie dies nicht von einer hinreichenden Entscheidbegründung; fehlt eine nachvollziehbare Interessenabwägung für das Beibehalten einer Gewässerabstandslinie, ist der Nutzungsplanentscheid rechtswidrig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.