Entscheide zu Art. 37a LSV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_526/2023Bei einer rechtskräftig bewilligten Abfallsammelstelle setzt deren Schliessung oder Redimensionierung eine umfassende Interessenabwägung voraus, wobei die getroffenen Emissionsreduktionsmassnahmen als verhältnismässig erachtet wurden und die Planungswerte eingehalten wurden.
- BGer 1C_493/2022Die Interessenabwägung für Betriebszeiten von Helikopter-Arbeitsflügen an Sonn- und Feiertagen auf dem Flugplatz Mollis ist im Betriebsreglement und nicht auf Sachplanebene (SIL) vorzunehmen, da keine übergeordneten Interessen oder erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt vorliegen.
- BGer 1C_574/2020Eine erhebliche Änderung der Verhältnisse seit dem ursprünglichen Entscheid (u.a. neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Lärmwirkungen, veränderte Belagseigenschaften und Rechtsprechung zu Tempolimits) begründet einen bundesrechtlichen Anspruch auf Wiedererwägung. Die Interessenabwägung zwischen richtiger Rechtsanwendung und…
- BGer 1C_63/2019Eine rechtskräftige Baubewilligung für eine Wärmepumpenanlage kann bei Vorliegen neuer, wesentlicher Erkenntnisse (z. B. Lärmmessungen) und einem Dauersachverhalt (Betrieb der Anlage) nachträglich angepasst werden, insbesondere zur Überprüfung der Einhaltung der Planungswerte (Art. 36, 37a LSV).
- BGer 1C_30/2018Die politische Gemeinde Neerach ist nicht beschwerdebefugt, da das Schallschutzprogramm 2015 des Flughafens Zürich keine erheblichen Auswirkungen auf ihre hoheitlichen Aufgaben oder spezifischen öffentlichen Interessen hat.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.