Bestimmung · 7 Entscheide

Art. 31 LSV

7 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
7
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29 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 31 LSV

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  1. BGer 1C_390/202014.01.2022 · AbgewiesenFür den Neubau einer landwirtschaftlichen Siedlung in einer Landschaftsschutzzone sind die Immissionsgrenzwerte nach Art. 22 USG und LSV massgebend, nicht die Planungswerte. Die Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV ist korrekt, wenn überwiegende Interessen nicht entgegenstehen und der Standort optimal evaluiert wurde.
  2. BGer 1C_91/202004.03.2021 · AbgewiesenEine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen nach Abs. 1 ausgeschöpft sind. Bei erheblicher Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist eine Ausnahmebewilligung nur bei äusserst gewichtigen Interessen zulässig.
  3. BGer 1C_53/201903.06.2020 · AbgewiesenEin Bebauungsplan muss die wesentlichen Planelemente festlegen, darf aber einen stufengerechten Detaillierungsgrad aufweisen und gewisse Spielräume für das Baubewilligungsverfahren offenlassen. Die ISOS-Schutzziele sind bei kantonalen Aufgaben nur indirekt über kantonale und kommunale Vorschriften zu berücksichtigen.
  4. BGer 1C_106/201802.04.2019 · GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung für Lärmimmissionen nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt eine umfassende Interessenabwägung und den Nachweis voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen geprüft wurden. Der übergangsrechtliche Gewässerraum nach Art. 41c GSchV darf nur in dicht überbauten Gebieten für zonenkonforme…
  5. BGer 1C_313/201510.08.2016 · GutgeheissenDie kantonale Praxis der 'Lüftungsfensterpraxis' widerspricht Art. 39 Abs. 1 LSV, da Lärmimmissionsgrenzwerte an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden müssen. Zudem erfüllt das Bauprojekt die Anforderungen an eine besonders gute Gestaltung nach § 71 PBG/ZH nicht, da es sich bewusst vom Ortsbild abgrenzt und keine…
  6. BGer 1C_139/201516.03.2016 · AbgewiesenDie Immissionsgrenzwerte nach Art. 22 USG und Art. 39 Abs. 1 LSV müssen an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden; die sog. Lüftungsfensterpraxis ist bundesrechtswidrig. Raumplanerische Interessen können nur über eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV berücksichtigt werden.
  7. BGer BGE 142 II 10001.01.2016 · AbgewiesenIm Baubewilligungsverfahren müssen die Immissionsgrenzwerte gemäss Art. 22 USG an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden; die sog. Lüftungsfensterpraxis widerspricht dem geltenden Umweltschutzrecht. Raumplanerische Interessen können über Ausnahmebewilligungen nach Art. 31 Abs. 2 LSV berücksichtigt werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.